Neben den allgemein üblichen Hygienemaßnahmen sind wir als Hebammen aktuell dazu verpflichtet während des Hausbesuches eine FFP2-Maske zu tragen.
Da es sich bei dem Hausbesuch im Wochenbett um eine akute medizinische Dienstleistung handelt, darf dieser auch während eines Lockdowns durchgeführt werden.
Das Tragen von FFP2-Masken seitens der Wöchnerin und ihres Partners ist nötig.
Krankheitssymptome, der Verdacht auf eine Corona-Infektion oder eine bestätigte aktuelle Corona-Infektion sind der betreuenden Hebamme VOR einem geplanten Hausbesuch mitzuteilen.